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Immobilien; Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde

Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in Ihrem Besitz befinden.

Für Sie zuständig

Markt Garmisch-Partenkirchen - Liegenschaftsverwaltung

Markt Garmisch-Partenkirchen

Hausanschrift

Rathausplatz 1
82467 Garmisch-Partenkirchen

Postanschrift

Postfach 1651

82456 Garmisch-Partenkirchen

Leistungsdetails

Auskünfte über gemeindeeigene Miet- bzw. Pachtobjekte erhalten Sie bei der Gemeinde.

Stand: 02.02.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales