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Immobilien; Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde

Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in Ihrem Besitz befinden.

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Ergänzung: Gemeinde Kleinostheim

Für Sie zuständig

Gemeinde Kleinostheim

Gemeinde Kleinostheim

Hausanschrift

Kardinal-Faulhaber-Str. 12
63801 Kleinostheim

Postanschrift

Postfach 1110

63797 Kleinostheim

Telefon

+49 6027 474-0

Leistungsdetails

Auskünfte über gemeindeeigene Miet- bzw. Pachtobjekte erhalten Sie bei der Gemeinde.

Stand: 02.02.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales