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Immobilien; Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde

Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in ihrem Besitz befinden.

Für Sie zuständig

Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf.

Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf.

Hausanschrift

Schulstraße 4
92358 Seubersdorf i.d.OPf.

Postanschrift

Schulstraße 4

92358 Seubersdorf i.d.OPf.

Leistungsdetails

Auskünfte über gemeindeeigene Miet- bzw. Pachtobjekte erhalten Sie bei der Gemeinde.

Stand: 22.05.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales