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Immobilien; Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde

Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in Ihrem Besitz befinden.

Ansprechpartner - Verwaltungsgemeinschaft Velden

Sachgebiet 10 - Hauptverwaltung/ Personalverwaltung

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