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Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in ihrem Besitz befinden.
Zusätzlich telefonisch oder mit Terminvereinbarung:
Montag - Mittwoch 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag 13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Stadtplatz 1
93333 Neustadt a.d.Donau
Stadtplatz 1
93333 Neustadt a.d.Donau