Wassergefährdende Stoffe; Beantragung der Anerkennung einer Sachverständigenorganisation
Organisationen können als Sachverständigenorganisationen zur Überprüfung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen anerkannt werden, wenn sie die Voraussetzungen des § 18 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe erfüllen.
Description
Sachverständigenorganisationen werden nach der "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe" (VAwS) anerkannt. In Bayern ist für die Anerkennung und Aufsicht der Sachverständigenorganisationen das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Den Sachverständigenorganisationen obliegt die Ausbildung, Prüfung, Bestellung und Überwachung der VAwS-Sachverständigen. Nähere Einzelheiten siehe § 18 VAwS.
VAwS-Sachverständige sind Mitglied einer Sachverständigenorganisation. Sie werden von der Organisation ausgebildet, geprüft, bestellt und überwacht.
Anerkennungsverfahren
Der Antrag auf Anerkennung als Sachverständigen-Organisation kann schriftlich bei der Anerkennungsbehörde gestellt werden. Dem Antrag sind die unten genannten Unterlagen beizufügen.
Da die Anerkennung länderübergreifend gültig ist, ist jeweils nur eine Anerkennung pro Organisation erforderlich. Der Antrag auf Anerkennung soll in dem Land gestellt werden, in dem die Organisation ihren Sitz hat. Die Organisation hat bei Antragstellung anzugeben, ob sie auch in einem anderen Land einen Antrag auf Anerkennung als Sachverständigen-Organisation gestellt hat. Organisationen mit Sitz in Bayern müssen die Anerkennung in Bayern beantragen.
Die Sachverständigen werden von ihrer Sachverständigen-Organisation bestellt.
Anerkennungen anderer Länder
Anerkennungen anderer Länder der Bundesrepublik Deutschland gelten auch in Bayern. Entsprechendes gilt für gleichwertige Anerkennungen von Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Prerequisites
Diese müssen
- aufgrund ihrer Ausbildung, ihrer Kenntnisse und ihrer durch praktische Tätigkeiten gewonnenen Erfahrungen die Gewähr dafür bieten, dass sie die Prüfungen ordnungsgemäß durchführen,
- zuverlässig im Sinne des § 18 Abs. 1 Buchst. a) VAwS sein,
- hinsichtlich der Prüftätigkeit unabhängig sein; insbesondere darf kein Zusammenhang zwischen Prüftätigkeit und anderen Leistungen bestehen, § 18 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b) VAwS.
Die ausreichenden Sach- und Fachkenntnisse sind in einer Bestellungsprüfung nachzuweisen.
Die Sachverständigen müssen dabei folgende fachliche Voraussetzungen erfüllen:
- abgeschlossenes ingenieur- oder naturwissenschaftliches Studium einer für die ausgeübte Tätigkeit einschlägigen Fachrichtung an einer Universität, einer Technischen Universität, einer Technischen Hochschule, einer Fachhochschule oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss (Hochschul- oder Fachhochschulabschluss der Ingenieur- oder Naturwissenschaften) und
- mindestens fünfjährige berufliche Tätigkeit auf dem Gebiet der Planung, Errichtung, Betrieb oder Prüfung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.
Deadlines
Required documents
- Required document, Bavaria-wide: Angaben zur Organisation (Art, Sitz, Satzung, vorherige Tätigkeit - falls vorhanden)
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Required document, Bavaria-wide:
Liste der Sachverständigen
bzw. der zur Bestellung vorgesehenen Personen und der Mitglieder der technischen Leitung (einschließlich der Vertretung) mit folgenden Angaben: Name, Geburtsdatum, Angabe des fachlichen Werdegangs und der Berufsausübung, Nachweise für die technische Leitung
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Required document, Bavaria-wide:
Erklärung der Organisation,
dass die Sachverständigen hinsichtlich der Prüftätigkeit unabhängig sind und kein Zusammenhang zwischen Prüftätigkeit und anderen Leistungen besteht und die Zuverlässigkeits- und Unabhängigkeitserklärungen von den Sachverständigen vorgelegt sind
- Required document, Bavaria-wide: Nachweis über das Bestehen der Haftpflichtversicherung und Freistellungserklärung
- Required document, Bavaria-wide: Angabe der Prüfbereiche der Organisation und der Prüfbereiche für die einzelnen Sachverständigen (soweit vorhanden)
- Required document, Bavaria-wide: Darlegung der Prüfgrundsätze
- Required document, Bavaria-wide: Darlegung der Prüfungsordnung für Bestellungsprüfungen, Nachweis der Prüfungskommission
- Required document, Bavaria-wide: Darlegung der Überwachungsordnung für Sachverständige
Online transactions
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Online transactions, Bavaria-wide:
Wassergefährdende Stoffe - Beantragung der Anerkennung einer Sachverständigenorganisation zur Überprüfung von Anlagen online
Sie können die Anerkennung als Sachverständigenorganisation zur Überprüfung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen auch online beantragen. Für die Online-Antragstellung müssen Sie sich über die BayernID mit dem neuen Personalausweis registrieren bzw. anmelden. Dazu benötigen Sie den neuen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion, ein Kartenlesegerät und die AusweisApp2.
Forms
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Formloser Antrag (mit Unterschrift)
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
Please select a recipient:
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Bayerisches Landesamt für Umwelt
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Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
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Bayerisches Landesamt für Umwelt
Fees
Legal bases
- Legal bases, Bavaria-wide: § 62 und 63 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
- Legal bases, Bavaria-wide: Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) [File format: pdf]
- Legal bases, Bavaria-wide: Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
Remedy
verwaltungsgerichtliche Klage
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Sachverständige für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen [File format: pdf]
Verzeichnis aller Sachverständigenorganisationen, Tätigkeitsgebiet der Sachverständigen, usw.
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Status: 28.04.2020
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