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Schießerlaubnis; Beantragung

Sie müssen eine Erlaubnis beantragen, wenn Sie mit einer erlaubnispflichtigen oder erlaubnisfreien Schusswaffe schießen wollen. Ausgenommen sind insbesondere Jäger bei der Jagdausübung und Sportschützen beim Schießen auf genehmigten Schießstätten.

Landratsamt Straubing-Bogen

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
07:45 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
07:45 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
07:45 Uhr - 12:00 Uhr
Do
07:45 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
07:45 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung
Schalterschluss in der Zulassungsstelle ist eine halbe Stunde vor Ende der Öffnungszeit.

Hausanschrift

Leutnerstraße 15
94315 Straubing

Postanschrift

Postfach 463
94304 Straubing