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Asbesthaltige Materialien; Anzeige von Tätigkeiten

Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien sind im Vorfeld beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt anzuzeigen.

Ansprechpartner - Regierung von Mittelfranken

Dezernat 21 - Bauarbeiterschutz und Sprengwesen

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