Ausländischer Schulabschluss; Beantragung der Anerkennung
Als Zeugnisanerkennungsstelle ist das Landesamt für Schule zuständig für die Bewertung von allgemeinbildenden Schulabschlüssen, die außerhalb Bayerns erworben wurden. Dieses Verfahren ist kostenfrei.
Beschreibung
Die Zeugnisanerkennungsstelle am Bayerischen Landesamt für Schule ist die bayerische Landesstelle für die Bewertung von Zeugnissen zu außerbayerischen allgemeinbildenden Schulabschlüssen: als Nachweis der Hochschulreife, der Fachhochschulreife, eines mittleren Schulabschlusses oder des erfolgreichen Mittelschulabschlusses.
Bayerische Schülerinnen und Schüler, die im Ausland ein Hochschulzugangszeugnis erwerben wollen, sollten sich unbedingt vorher von der Zeugnisanerkennungsstelle über die Bedingungen beraten lassen, die für eine spätere Anerkennung des Zeugnisses in Deutschland gemäß den Bewertungsrichtlinien der Kultusministerkonferenz (KMK) erfüllt werden müssen. Für Leistungen aus einer noch nicht abgeschlossenen Schullaufbahn findet kein behördliches Anerkennungsverfahren statt. Über die Einstufung von Schülern, die ihre Schullaufbahn noch nicht abgeschlossen haben und sie an einer deutschen Schule fortsetzen wollen, entscheidet die jeweilige Schulleitung in Absprache mit der zuständigen Schulbehörde – in der Regel im Anschluss an einen Probeunterricht.
Erforderliche Unterlagen
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Erforderliche Unterlage, bayernweit:
Zeugnisse im (fremdsprachigen) Original oder in amtlich beglaubigter Fotokopie des (fremdsprachigen) Originals
- Im Einzelfall ist gegebenenfalls die Vorlage der Zeugnisse ausschließlich im (fremdsprachigen) Original erforderlich.
- Amtliche Beglaubigungen mit Dienstsiegel erhalten Sie z.B. beim Notar oder bei einer Gemeindeverwaltung.
- Bei Zeugnissen, die weder in der deutschen, englischen noch französischen Sprache und Schrift abgefasst sind, wird zusätzlich eine Übersetzung benötigt. Diese muss von einem öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzer vorgenommen worden sein und im Original vorgelegt werden. Deutsche Übersetzungen, die im Ausland gefertigt worden sind, müssen dort von der deutschen Botschaft oder von einem deutschen Konsulat legalisiert worden sein.
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Erforderliche Unterlage, bayernweit:
Fotokopie des Personalausweises oder Reisepasses mit den Angaben zur Person sowie gegebenenfalls eine Namensänderungsbescheinigung in Fotokopie
Falls Sie mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen, ist dies unbedingt anzugeben und je eine Fotokopie Ihrer Pässe beizufügen. (Spät-)Aussiedler müssen zusätzlich ihren Status durch Vorlage des Vertriebenenausweises oder der Spätaussiedler-Bescheinigung im Original oder in amtlich beglaubigter Fotokopie nachweisen.
- Erforderliche Unterlage, bayernweit: Angabe einer Kontaktadresse in der Bundesrepublik Deutschland (nach Möglichkeit)
- Erforderliche Unterlage, bayernweit: tabellarischer Lebenslauf
Formulare
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Formular, bayernweit:
Antrag auf Bewertung von Bildungsnachweisen [Dateiformat: pdf]
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
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Formular, bayernweit:
Application Form [Dateiformat: pdf]
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Weiterführende Links
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Allgemeinbildende Schulabschlüsse
Als Zeugnisanerkennungsstelle ist das Landesamt für Schule zuständig für die Bewertung von allgemeinbildenden Schulabschlüssen, die außerhalb Bayerns erworben wurden.
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Stand: 14.02.2022
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