Sachverständige und Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr; Beantragung einer Ausnahmeregelung für Bewerber
Die Regierung von Niederbayern ist zuständig für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Bewerber um die Anerkennung als Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr.
Description
Die Regierung von Niederbayern ist zuständig für die Überprüfung von Anträgen auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 17 Kraftfahrsachverständigengesetz (KfSachvG).
Ausnahmen können gewährt werden von der Voraussetzung der praktischen Tätigkeit als Ingenieur und des Universitäts-, Hochschul-, Fachhochschul- oder Ingenieurschulabschlusses (§ 2 Abs.1 Nr. 4 und Abs. 2 KfSachvG) sowie von der Ableistung einer sechsmonatigen Ausbildung in einer Technischen Prüfstelle (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 KfSachvG).
Prerequisites
Für die Erteilung einer Ausnahme hinsichtlich eines abweichenden Studiengangs ist eine positive ABIS-Bewertung mit dem Antrag vorzulegen (ABIS = Anwendung zur Bewertung von Ingenieur-Studienabschlüssen).
Für die Erteilung einer Ausnahme hinsichtlich der praktischen Tätigkeit bzw. der Verkürzung der sechsmonatigen Ausbildung sind dem Antrag eine ausführliche Begründung des Ausnahmegrunds, ein Arbeitszeugnis/Dienstzeugnis bzw. weitere geeignete Unterlagen beizulegen, um eine Verkürzung der Zeiten begründen zu können.
Es handelt sich jeweils um eine Einzelfallprüfung.
Procedure
Required documents
- Required document, Bavaria-wide: Ausbildungsnachweise
- Required document, Bavaria-wide: Arbeits-/Dienstzeugnis
- Required document, Bavaria-wide: Begründung des Ausnahmeantrags
Fees
Legal bases
- Legal bases, Bavaria-wide: § 17 Abs. 1 Gesetz über amtlich anerkannte Sachverständige und amtlich anerkannte Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr (Kraftfahrsachverständigengesetz - KfSachvG)
- Legal bases, Bavaria-wide: § 11 Zuständigkeitsverordnung (ZustV)
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Status: 28.04.2020
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