Kommunaler Schlachthof; Erlass von Benutzungsbedingungen
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für den Schlachthof, der von einer Kommune betrieben wird.
Beschreibung
Betreibt die Kommune den Schlachthof in Privatrechtsform (etwa als GmbH), treten an die Stelle von Benutzungsordnungen privatrechtliche Nutzungsbedingungen (in der Regel als allgemeine Geschäftsbedingungen).
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Stand: 05.11.2021
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal
Für Sie zuständig
-
Verwaltungsgemeinschaft Wilburgstetten
Postanschrift
Alte Schulstr. 8
91634 Wilburgstetten
Telefon
+49 9853 3892-0
Telefax
+49 9853 3892-38
Webseite
Allgemeine Leistungsübersicht
Alphabetische und hierarchische Übersicht aller Leistungen.