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Bergbau; Beantragung der Zulassung des Betriebsplans

Zur Aufsuchung, Gewinnung und Aufbereitung von Bodenschätzen, die dem Bundesberggesetz unterliegen, benötigt der Bergbauunternehmer einen vom zuständigen Bergamt zugelassenen Betriebsplan.

Ansprechpartner - Regierung von Oberfranken

Sachgebiet 26 - Bergamt Nordbayern

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