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Freiballon; Beantragung einer Außenstarterlaubnis

Für den Start von Freiballonen wurde eine Allgemeinverfügung erlassen.

Werden die Voraussetzungen erfüllt, gilt die Allgemeinverfügung als erteilt. In darüber hinaus gehenden Fällen ist weiterhin eine Einzelerlaubnis zu beantragen.

Ansprechpartner - Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 25 - Luftamt Südbayern

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