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Bodenschutz und Altlastenbehandlung; Beantragung der Zulassung als Sachverständige/-r

Sachverständige, die Aufgaben nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz wahrnehmen, müssen die hierfür erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen. Sie werden auf Antrag durch die zuständige Behörde zugelassen.

Ansprechpartner - Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

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