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Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis

Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.

Stadt Mindelheim

Sachgebiet 12 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Di
9:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
9:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
9:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:00 Uhr

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Büro im 2. Stockwerk

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