Logo Bayernportal

Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis

Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.

Gemeinde Oberhaching

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 18:30 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Alpenstr. 11
82041 Oberhaching

Postanschrift

Postfach
82035 Oberhaching