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Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis

Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.

Gemeinde Solnhofen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
09:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Passamt auch nach Vereinbarung

Rentenanträge nur nach Vereinbarung

Hausanschrift

Bahnhofstr. 8
91807 Solnhofen

Postanschrift

Bahnhofstr. 8
91807 Solnhofen