Logo Bayernportal

Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis

Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.

Stadt Bad Staffelstein

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung
Wir sind auch außerhalb dieser Zeiten für Sie da. Vereinbaren Sie bitte Ihren persönlichen Gesprächstermin mit unseren Mitarbeitern.

Hausanschrift

Marktplatz 1
96231 Bad Staffelstein

Postanschrift

Postfach 1208
96226 Bad Staffelstein