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Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.
und
14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Stadtplatz 1
84529 Tittmoning
Postfach 1120
84525 Tittmoning