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Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis

Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.

Verwaltungsgemeinschaft Kleinwallstadt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Hauptstr. 2
63839 Kleinwallstadt

Postanschrift

Postfach 40
63835 Kleinwallstadt