Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.
und
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Kellereigasse 1
63916 Amorbach
Postfach 1280
63913 Amorbach