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Arzneimittelrecht; Einfuhrerlaubnis und Zertifikate für Gewebe und bestimmte Gewebezubereitungen

Die Einfuhr von Gewebe / Gewebezubereitungen aus einem Drittland ist erlaubnispflichtig.

Ansprechpartner - Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 53.2 - Pharmazie

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