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Wohnungsbindung bei gefördertem Wohnraum; Vollzug

Geförderte (Sozial-)Mietwohnungen unterliegen der Wohnungsbindung. Die zuständigen Behörden stellen die bestimmungsgemäße Nutzung von geförderten Wohnungen sicher.

Landratsamt Amberg-Sulzbach

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Fr
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Terminvereinbarungen sind auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.

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Schloßgraben 3
92224 Amberg

Postanschrift

Postfach 1754
92207 Amberg