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Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Lohstr. 5
97638 Mellrichstadt
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97638 Mellrichstadt
Franz-Schrank-Str. 9
80638 München
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80638 München
Wie Schusswaffen müssen auch Böller, bevor sie verwendet werden, einer Beschussprüfung unterzogen werden. Das Beschussgesetz regelt die Beschusspflicht von Böllern. Die Sicherheitsprüfung und die anschließende Kennzeichnung von Böllern wird von den Beschussämtern durchgeführt. Anders als Schusswaffen unterliegen Böller der Pflicht zur Wiederholungsprüfung in fünfjährigem Abstand.
Die Prüfung der Böller wird im Beschussamt oder an zugelassenen Schießstätten durchgeführt. Der für den Prüftermin notwendige Einlieferungsschein ist im jeweiligen Beschussamt erhältlich.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Beschussamt (München oder Mellrichstadt).
Böllergeräte können nur nach vorheriger Terminvereinbarung angeliefert werden.
Bei der Beantragung eines Termins müssen mindestens Angaben über die Art des Böllers (z. B. Hand-, Standböller, Kanone, usw.), Art der Zündung, Kaliber und ob es sich um ein größeres, schweres Böllergerät (kann von einer Person nicht getragen werden), gemacht werden.