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Beschäftigungserlaubnis; Beantragung

Wenn Sie als Ausländer im Besitz einer Duldung sind oder sich in einem laufenden Asylverfahren befinden und eine Arbeit aufnehmen möchten, müssen Sie eine Beschäftigungserlaubnis bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde beantragen.

Stadt Ingolstadt

Amt für Ausländerwesen und Migration

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Di
8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Do
8:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

13:30 Uhr - 17:30 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:30 Uhr

Montag, Dienstag: nachmittags nur nach Vereinbarung

Hausanschrift

Rathausplatz 4
85049 Ingolstadt

Postanschrift

85047 Ingolstadt