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Beschäftigungserlaubnis; Beantragung

Wenn Sie als Ausländer im Besitz einer Duldung sind oder sich in einem laufenden Asylverfahren befinden und eine Arbeit aufnehmen möchten, müssen Sie eine Beschäftigungserlaubnis bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde beantragen.

Regierung von Niederbayern

Zentrale Ausländerbehörde Niederbayern

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 11:45 Uhr
Di
08:00 Uhr - 11:45 Uhr

und

13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 11:45 Uhr
Do
08:00 Uhr - 11:45 Uhr

und

13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 11:45 Uhr

Der Zugang zur Zentralen Ausländerbehörde Niederbayern ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Termine können telefonisch unter 0991/28089-301, per Mail an zab.niederbayern@reg-nb.bayern.de oder – sofern bekannt – direkt mit der zuständigen Sachbearbeitung vereinbart werden.

Hausanschrift

Stadtfeldstraße 11
94469 Deggendorf

Postanschrift

Stadtfeldstraße 11
94469 Deggendorf