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Stiftung; Beantragung einer Vertretungsbescheinigung

Auf Antrag der Stiftung kann die Stiftungsbehörde eine behördliche Vertretungsbescheinigung erteilen. Im Rechtsverkehr ist damit erkennbar, wer die Stiftung vertritt.

Ansprechpartner - Regierung von Niederbayern

Sachgebiet 12 – Kommunale Angelegenheiten

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