Haushaltsscheckverfahren; Anmeldung einer Haushaltshilfe
Beschreibung
Das Haushaltsscheckverfahren ist seit 01.04.2003 nur noch für die Meldung von geringfügigen Beschäftigungen in Privathaushalten anzuwenden. In diesem Fall erstellt der Arbeitgeber eine vereinfachte Meldung (Haushaltsscheck) an die Einzugsstelle (Minijob-Zentrale bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See). Bei der ersten Abgabe ist eine Einzugsermächtigung für die pauschalen Beiträge, die Umlage zur Lohnfortzahlungsversicherung und die Pauschalsteuer beizufügen. Seit 01.01.2006 zieht die Minijob-Zentrale zusätzlich auch den Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung ein. Zu melden sind der Beginn der Beschäftigung, Änderungen im laufenden Beschäftigungsverhältnis und das Ende der Beschäftigung.
§ 28a Absätze 7 und 8 Sozialgesetzbuch IV
Minijob-Zentrale bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See; gesetzliche Krankenkassen
Online-Verfahren
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Online-Verfahren, bayernweit:
Haushaltsscheck - Online-Anmeldung einer Haushaltshilfe
Die Anmeldung eines Minijobs im Privathaushalt erfolgt über das Haushaltsscheckverfahren, einem vereinfachten Melde- und Beitragsverfahren zwischen Arbeitgeber und Minijob-Zentrale. Die über die Online-Anmeldung übermittelten Daten überträgt die Minijob-Zentrale auf das Haushaltsscheck-Formular und sendet Ihnen dieses zur Unterschrift zu. Hiermit bestätigen Sie und Ihre Haushaltshilfe die Richtigkeit der Angaben. Den unterschriebenen Haushaltsscheck senden Sie bitte an die Minijob-Zentrale (ein Freiumschlag ist beigefügt) zurück, gerne auch als Fax.
Formulare
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Formular, bayernweit:
Haushaltsscheck-Formular
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Die An- und Abmeldung einer Haushaltshilfe erfolgt im Haushaltsscheckverfahren, einem vereinfachten Melde- und Beitragsverfahren zwischen Privathaushalt und Minijob-Zentrale.
Rechtsgrundlagen
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Rechtsgrundlagen, bayernweit:
§ 28a Sozialgesetzbuch IV
Meldepflicht
Rechtsbehelf
Widerspruch, sozialgerichtliche Klage
Weiterführende Links
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Haushaltsscheckverfahren
Das "Haushaltsscheckverfahren" ist ein vereinfachtes Melde- und Beitragsverfahren zwischen Arbeitgeber und Minijob-Zentrale. Die Anmeldung eines Minijobs im Privathaushalt erfolgt über den Haushaltsscheck, einem Vordruck zur An- und Abmeldung des Arbeitnehmers für die Sozialversicherung.
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Haushaltsscheck-Rechner
Der Haushaltsscheck-Rechner der Minijob-Zentrale zeigt Ihnen in wenigen Sekunden, was eine Anmeldung Ihres Minijobbers im Privathaushalt tatsächlich kostet.
- Minijob-Zentrale
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Stand: 21.04.2021
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