Abfallentsorgung; Durchführung
Die Abfallentsorgung wird von den Landkreisen und kreisfreien Städten für ihr Gebiet wahrgenommen.
Description
Die Landkreise und kreisfreien Städte nehmen in Bayern die Abfallentsorgung für ihr Gebiet als Pflichtaufgabe wahr. Haben Sie Fragen zu den Entsorgungseinrichtungen (Standort, Öffnungszeiten etc.) oder den Entsorgungsgebühren, so wenden Sie sich bitte an Ihren Landkreis bzw. an Ihre kreisfreie Stadt.
Fees
Legal bases
- Legal bases, Bavaria-wide: Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
- Legal bases, Bavaria-wide: Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
- Legal bases, Bavaria-wide: Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)
- Legal bases, Bavaria-wide: Gesetz zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Entsorgung von Abfällen in Bayern (Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz - BayAbfG)
- Legal bases, Bavaria-wide: Verordnung über den Abfallwirtschaftsplan Bayern (AbfPV)
- Legal bases, Bavaria-wide: Satzungen der entsorgungspflichtigen Körperschaften
Related issues
Status: 16.12.2020
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
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Nordschwäbischer Abfallwirtschaftsverband
Phone
+49 (0)906 7803-0
Website
General overview of procedures
Alphabetical and hierarchical overview of all procedures.