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Wittelsbacherstraße 53
83022 Rosenheim
Postfach 100465
83004 Rosenheim
Marienplatz 2
83512 Wasserburg a.Inn
Postfach 1680
83506 Wasserburg a.Inn
Die Landkreise und kreisfreien Städte nehmen in Bayern die Abfallentsorgung für ihr Gebiet als Pflichtaufgabe wahr. Haben Sie Fragen zu den Entsorgungseinrichtungen (Standort, Öffnungszeiten etc.) oder den Entsorgungsgebühren, so wenden Sie sich bitte an Ihren Landkreis bzw. an Ihre kreisfreie Stadt.
In Wasserburg gibt es beim Entsorgungssystem der Abfälle ("Abfallwirtschaft") mehrere Besonderheiten. Während sich um die Entsorgung von Abfällen grundsätzlich die Landkreise kümmern, ist die Stadt Wasserburg als einzige Kommune im Kreis Rosenheim dafür selbst zuständig. Entsorgungshinweise des Landkreises Rosenheim sind deshalb nicht unbedingt 1:1 auf das System in der Stadt Wasserburg a. Inn anwendbar.
Zum Vorteil der Bürgerinnen und Bürger wurden im Laufe der Zeit mehrere Regelungen eingeführt, die im Umland oder gar im weiteren Umkreis besonders sind, wie etwa:
- ein Verwiegesystem für Restabfall
- eine Papiertonne für alle Haushalte
- eine Biotonne für alle Haushalte
- Wertstoffinseln zur Sammlung von Verpackungsabfällen
Landkreise können einzelne Aufgaben der Abfallentsorgung den kreisangehörigen Gemeinden übertragen. Die kreisangehörigen Gemeinden unterstützen den Landkreis bei der Durchführung von Verwertungsmaßnahmen auf ihrem Gebiet.
Die Online-Anwendung "Abfallratgeber Bayern" liefert für Privathaushalte und Unternehmen umfassende Informationen für die Handhabung und Entsorgung von Abfällen.