Kommunaler Veranstaltungsraum; Reservierung
Gemeinden und Landratsämter können kommunale Räumlichkeiten auf Anfrage / Antrag auch Dritten zur Nutzung überlassen.
Beschreibung
Wenn Sie eine Veranstaltung in einer Einrichtung der Gemeinde (z. B. in einem Veranstalungsraum, Klassenraum einer Schule, in einer Sporthalle oder auf Sportplatz) oder eines Landratsamtes, durchführen möchten, müssen Sie die Einrichtung zu dem gewünschten Termin rechtzeitig reservieren bzw. die Veranstaltung anmelden.
Die Gemeinde / das Landratsamt entscheidet über die Vergabe der Räumlichkeiten im Rahmen ihrer Widmung und der zeitlichen Verfügbarkeit.
Kosten
Rechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Art. 57 Abs. 1 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
-
Rechtsgrundlagen, bayernweit:
Art. 5 Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung - LKrO)
Eigene Angelegenheiten
Stand: 13.10.2022
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal
Für Sie zuständig
-
Verwaltungsgemeinschaft Geisenfeld
Telefon
+49 8452 98-0
Telefax
+49 8452 98-44
Sicheres Kontaktformular
E-Mail
Webseite
-
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm - Abt. 1 - Sg. 10 - Hauptverwaltung
Postanschrift
Postfach 1451
85264 Pfaffenhofen a.d.Ilm
Telefon
+49 8441 27-284
Telefax
+49 8441 27-13284
Sicheres Kontaktformular
E-Mail
De-Mail
poststelle@landratsamt-paf.de-mail.de
Allgemeine Leistungsübersicht
Alphabetische und hierarchische Übersicht aller Leistungen.