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Wildbret; Beantragung einer Ausgleichszahlung

Für nicht mehr verwertbares strahlenbelastetes Wildbret kann eine Ausgleichszahlung über die untere Jagdbehörde beantragt werden.

Ansprechpartner - Landratsamt Miesbach

24 Sicherheit, Kommunales und Katastrophenschutz

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