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Straßenverkehr; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

Die Straßenverkehrsbehörden können Verkehrsteilnehmern unter bestimmten Voraussetzungen durch Ausnahmegenehmigung von den allgemeinen Verkehrsregeln der Straßenverkehrs-Ordnung und den besonderen Verkehrsregeln der Beschilderung und Markierung befreien.

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
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Di
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Mi
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do
07:30 Uhr - 12:30 Uhr

und

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