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Straßenverkehr; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

Die Straßenverkehrsbehörden können Verkehrsteilnehmern unter bestimmten Voraussetzungen durch Ausnahmegenehmigung von den allgemeinen Verkehrsregeln der Straßenverkehrs-Ordnung und den besonderen Verkehrsregeln der Beschilderung und Markierung befreien.

Ansprechpartner - Gemeinde Großhabersdorf

  • Zu finden in
    Gemeinde Großhabersdorf (Zimmer: Nebengebäude Nürnberger Str. 6)
    Sprechzeiten
    • Gemeinde Großhabersdorf

      Mo
      8:00 Uhr - 12:00 Uhr

      und

      13:00 Uhr - 18:00 Uhr
      Di
      8:00 Uhr - 12:00 Uhr
      Mi
      8:00 Uhr - 12:00 Uhr
      Do
      8:00 Uhr - 12:00 Uhr

      und

      13:00 Uhr - 16:00 Uhr
      Fr
      8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Anzahl: 1