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Die Straßenverkehrsbehörden können Verkehrsteilnehmern unter bestimmten Voraussetzungen durch Ausnahmegenehmigung von den allgemeinen Verkehrsregeln der Straßenverkehrs-Ordnung und den besonderen Verkehrsregeln der Beschilderung und Markierung befreien.
und
16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Rathausstr. 25
97514 Oberaurach
Postfach 9
97514 Oberaurach