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Straßenverkehr; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

Die Straßenverkehrsbehörden können Verkehrsteilnehmern unter bestimmten Voraussetzungen durch Ausnahmegenehmigung von den allgemeinen Verkehrsregeln der Straßenverkehrs-Ordnung und den besonderen Verkehrsregeln der Beschilderung und Markierung befreien.

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
7:45 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
7:45 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
7:45 Uhr - 12:00 Uhr
Do
7:45 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
7:45 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung
Schalterschluss jeweils 1/2 Stunde vor Ende der Sprechzeit.

Hausanschrift

Leutnerstraße 15
94315 Straubing

Postanschrift

Postfach 463
94304 Straubing