Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Die Straßenverkehrsbehörden können Verkehrsteilnehmern unter bestimmten Voraussetzungen durch Ausnahmegenehmigung von den allgemeinen Verkehrsregeln der Straßenverkehrs-Ordnung und den besonderen Verkehrsregeln der Beschilderung und Markierung befreien.
und
13:30 Uhr - 15:30 Uhrund
13:30 Uhr - 15:30 Uhrund
16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Forchheimer Str. 32
96129 Strullendorf
Postfach 45
96127 Strullendorf