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Straßenverkehr; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

Die Straßenverkehrsbehörden können Verkehrsteilnehmern unter bestimmten Voraussetzungen durch Ausnahmegenehmigung von den allgemeinen Verkehrsregeln der Straßenverkehrs-Ordnung und den besonderen Verkehrsregeln der Beschilderung und Markierung befreien.

Ansprechpartner - Gemeinde Sailauf

Hauptverwaltung/Ordnungsamt

  • Zu finden in
    Rathaus (Zimmer: 1.7)
    Sprechzeiten
    • Hauptverwaltung/Ordnungsamt

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      08:00 Uhr - 12:00 Uhr

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      Di
      08:00 Uhr - 12:00 Uhr

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      08:00 Uhr - 12:00 Uhr

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