Fahreignungsregister; Auskunft über Punktestand
Im Fahreignungsregister (FAER) werden Informationen über Verkehrsteilnehmer, die im Straßenverkehr auffällig geworden sind, gespeichert, soweit die begangene Zuwiderhandlung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem mit Punkten zu bewerten ist.
Der Betroffene kann beim Kraftfahrt-Bundesamt schriftlich, elektronisch oder persönlich eine Auskunft über den Punktestand beantragen.
Description
Im Fahreignungsregister werden vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) verkehrssicherheitsrelevante Verstöße erfasst. Auf die Erfassung von Verstößen, die keinen direkten Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben, wird verzichtet. Je nach Schwere und Unfallrelevanz des Fehlverhaltens werden Ordnungswidrigkeiten und Straftaten mit 1 bis 3 Punkten bewertet. Im Detail kann die Punktbewertung der Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung entnommen werden.
Gemäß § 4 Abs. 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG) führt eine Häufung von Punkten zu folgenden Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde:
- Beim Punktestand von 1 bis 3 erfolgt die Vormerkung ohne weitere Maßnahme.
- Wer 4 bis 5 Punkte erreicht (1. Stufe), erhält eine Ermahnung und eine Information über das Fahreignungs-Bewertungssystem. Wird nun ein Fahreignungsseminar freiwillig besucht, kann dadurch 1 Punkt abgebaut werden. Ein entsprechender Punkteabbau durch freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar ist nur einmal in fünf Jahren möglich, und kann auch schon bei einem Punktestand von 1 bis 3 erfolgen.
- Beim Punktestand von 6 bis 7 (2. Stufe) erfolgt eine Verwarnung. Auch jetzt kann ein Fahreignungsseminar freiwillig besucht werden, in dieser Stufe allerdings ohne Punktabbaumöglichkeit.
- Das Erreichen von 8 Punkten oder mehr (3. Stufe) führt zur Entziehung der Fahrerlaubnis.
Jede Tat und ihre Punkte verfallen nach festen Tilgungsfristen: Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis nach 10 Jahren, Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis, besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten nach 5 Jahren und schwere Ordnungswidrigkeiten nach 2,5 Jahren. Gelöscht werden die Eintragungen nach jeweils einem weiteren Jahr Überliegefrist, um korrekte Berechnungen zu ermöglichen.
Über Ihren ''Kontostand'' im Fahreignungsregister erteilt das Kraftfahrt-Bundesamt kostenlos Auskunft.
Die Antragstellung beim Kraftfahrtbundesamt ist schriftlich oder elektronisch (sowie auch persönlich in Flensburg) möglich.
Für die Antragstellung auf dem Postweg sind Ihre Personendaten, Ihre persönliche Unterschrift und eine Kopie Ihres gültigen Personalausweises (Vorder- und Rückseite) bzw. Ihres Reisepasses oder Ihre Personendaten und Ihre amtlich beglaubigte Unterschrift an das Kraftfahrtbundesamt zu übermitteln (Antragsvordruck s. Link bei zugeordnete Formulare).
Die Online-Antragstellung ist über die Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes möglich (Link s. zugeordnete Online-Verfahren). Sie müssen hierfür Inhaber des neuen Personalausweises (ausgestellt ab 01.11.2010) sein, die Online-Ausweisfunktion aktiviert haben und zudem über ein Kartenlesegerät und die AusweisApp2-Software verfügen.
Die Auskunft erhalten Sie bei Online-Antragstellung, sofern möglich, online als PDF-Dokument, im Übrigen in Papierform auf dem Postweg.
Required documents
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Required document, Bavaria-wide:
Antragstellung auf dem Postweg mit
- Ihren Personendaten und einer amtlich beglaubigten Unterschrift oder
- Ihren Personendaten, Ihrer persönlichen Unterschrift und der Kopie Ihres gültigen Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses
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Required document, Bavaria-wide:
Online-Antrag: Sie benötigen dafür einen neuen Personalausweis (nach dem 01.11.2010 ausgestellt) mit
- freigeschalteter Online-Ausweisfunktion,
- ein Kartenlesegerät und
- eine AusweisApp2-Software.
Online transactions
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Online transactions, Bavaria-wide:
Fahreignungs-, Fahrerlaubnis- und Fahrzeugregister - Online-Auskunft
Sie können eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister (Punkteauskunft), dem Zentralen Fahrerlaubnisregister (Führerschein) und dem Zentralen Fahrzeugregister (Fahrzeugzulassungen) des Kraftfahrt-Bundesamtes erhalten. Diese umfasst ausgewählte Daten, die zu Ihrer Person gespeichert sind.
Forms
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Form, Bavaria-wide:
Antrag auf Auskunft aus dem Fahreignungsregister [File format: pdf]
This form has to be signed and sent to the responsible authority. You can sign the form manually and send it by email/fax or sign the form electronically with your qualified electronic signature an send it by (secure) email. If the responsible authority has set up a De-Mail account, you can also send the form by De-Mail using an sender-confirmed message.
Fees
Über Ihren ''Kontostand'' im Fahreignungsregister erteilt das Kraftfahrt-Bundesamt kostenlos Auskunft.
Legal bases
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Legal bases, Bavaria-wide:
§ 4 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Fahreignungs-Bewertungssystem
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Legal bases, Bavaria-wide:
§ 29 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Tilgung der Eintragungen
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Legal bases, Bavaria-wide:
§ 30 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Übermittlung
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Legal bases, Bavaria-wide:
§§ 40 ff Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
Fahreignungs-Bewertungssystem
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Legal bases, Bavaria-wide:
Anlage 13 (zu § 40) Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
Bezeichnung und Bewertung der im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems zu berücksichtigenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
Remedy
verwaltungsgerichtliche Klage
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Status: 07.05.2020
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