Logo Bayernportal

Kur-, Luftkur- und Erholungsort; Beantragung einer Anerkennung

Gemeinden können als Heilbad, Kneippheilbad, Kneippkurort, Schrothheilbad, Schrothkurort, heilklimatischer Kurort, Ort mit Heilquellen-, Heilstollen- oder Peloid-Kurbetrieb, Luftkurort oder Erholungsort anerkannt werden.

Landratsamt Amberg-Sulzbach

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Terminvereinbarungen sind auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.

Hausanschrift

Schloßgraben 3
92224 Amberg

Postanschrift

Postfach 1754
92207 Amberg