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Volkshochschule; Erlass von Benutzungsregelungen

Gemeinden und Landkreise können eine Benutzungsordnung oder Satzung für die Volkshochschule auf Ihrem Gebiet erlassen.

Für Sie zuständig

Stadt Erlangen - Volkshochschule - vhs Erlangen

Leistungsdetails

Die Benutzungsordnung, Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Satzung der Volkshochschule einer Gemeinde oder eines Landkreises finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde, des Landkreises oder der Volkshochschule.

Ergänzung: Stadt Erlangen

Die Stadt Erlangen hat aufgrund des Art. 23 und 24 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) folgende mit Schreiben der Regierung von Mittelfranken vom 20. Juli 1993 Nr. 230-1405 b 5/93 rechtsaufsichtlich genehmigte Satzung erlassen.

Für die Volkshochschule Erlangen (vhs) gilt die Satzung vom 23.07.1993 i.d.F. vom 23.11.2017 / In-Kraft-Treten am 15.12.2017 (Amtsblatt der Stadt Erlangen Nr. 16 vom 5. August 1993 und Die amtlichen Seiten Nr. 25 vom 14. Dezember 2017).

§ 4 der Satzung verweist auf die Benutzungsordnung.
Weitere Einzelheiten über die Nutzung der Volkshochschule als öffentliche Einrichtung durch die Bürgerinnen und Bürger regelt die Benutzungsordnung der Volkshochschule. Die Benutzungsordnung wird in den Räumen der Volkshochschule öffentlich ausgehängt.

Die aktuelle Benutzungsordnung ist am 01.08.2020 in Kraft getreten.

  • Volkshochschule; An-, Um- und Abmeldung
    Volkshochschulen (VHS) sind Einrichtungen der öffentlichen Erwachsenenbildung. Die große Bandbreite der Angebote ist ausgerichtet an den Orientierungs-, Bildungs- und Qualifizierungsinteressen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
  • Volkshochschule; Zahlung der Gebühren
    Der Besuch der Kurse und die Benutzung der Einrichtung der Volkshochschule ist in der Regel gebührenpflichtig.
Stand: 14.03.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales