Volkshochschule; Erlass von Benutzungsregelungen
Gemeinden und Landkreise können eine Benutzungsordnung oder Satzung für die Volkshochschule auf Ihrem Gebiet erlassen.
Beschreibung
Die Benutzungsordnung, Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Satzung der Volkshochschule einer Gemeinde oder eines Landkreises finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde, des Landkreises oder der Volkshochschule.
Rechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Art. 17 und 18 Abs. 1 Nr. 1 Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung - LKrO)
Verwandte Themen
Stand: 29.04.2022
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal
Für Sie zuständig
-
Markt Neuburg a.d.Kammel - Sonstiges
Telefon
+49 8283 9985-0
Telefax
+49 8283 9985-29
E-Mail
-
Landratsamt Günzburg
Telefon
+49 8221 95-0
Telefax
+49 8221 95-240
Sicheres Kontaktformular
E-Mail
Webseite
Allgemeine Leistungsübersicht
Alphabetische und hierarchische Übersicht aller Leistungen.