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Naturgenuss und Erholung; Informationen zum Betreten der freien Natur

Der "Genuss der Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur" stellen ein Grundrecht nach der Bayerischen Verfassung dar. Doch nicht jede Form der Freizeitgestaltung und Sportausübung ist generell erlaubt.

Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm

Abt. 4 - Sg. 43 - Natur, Klima, Energie

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr

Das Bauamt ist telefonisch am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag erreichbar. Persönliche Beratungstermine sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

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Poststraße 3
85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm

Postanschrift

Postfach 1451
85264 Pfaffenhofen a.d.Ilm