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Naturgenuss und Erholung; Informationen zum Betreten der freien Natur

Der "Genuss der Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur" stellen ein Grundrecht nach der Bayerischen Verfassung dar. Doch nicht jede Form der Freizeitgestaltung und Sportausübung ist generell erlaubt.

Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen

SG 33 - Naturschutz, Gartenkultur und Landschaftspflege

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle:

Montag bis Freitag von 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

Montag, Mittwoch und Donnerstag von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Ausländerwesen:

Montag, Dienstag und Freitag von 08:30 Uhr - 11:30 Uhr

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Platz der Deutschen Einheit 1
86633 Neuburg a.d.Donau

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