Kommunale Bildungseinrichtung; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunalen Bildungseinrichtungen zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
Stand: 05.11.2021
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal
Für Sie zuständig
-
Verwaltungsgemeinschaft Mistelbach
Telefon
+49 9201 987-0
Telefax
+49 9201 987-22
Webseite
Allgemeine Leistungsübersicht
Alphabetische und hierarchische Übersicht aller Leistungen.