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Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen; Anzeige der Errichtung und von wesentlichen Änderungen

Die Errichtung oder wesentliche Änderung, das Ergreifen von Maßnahmen, die zu einer Änderung der Gefährdungsstufe führen, und der Betreiberwechsel von prüfpflichtigen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind der Kreisverwaltungsbehörde anzuzeigen.

Landratsamt Günzburg

Fachbereich 42 - Wasserrecht und Bodenschutz

Öffnungszeiten

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Allgemein

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07:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di
07:30 Uhr - 16:00 Uhr
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07:30 Uhr - 16:00 Uhr
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