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Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird,

Für Sie zuständig

Volkshochschule/Kulturamt

Volkshochschule/Kulturamt

Hausanschrift

Alte Pfarrgasse 3
97616 Bad Neustadt a. d. Saale

Postanschrift

Alte Pfarrgasse 3

97616 Bad Neustadt a. d. Saale

Webseite

www.vhs-nes.de

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Stand: 03.11.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales