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Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

Für Sie zuständig

Gemeinde Flintsbach a.Inn

Gemeinde Flintsbach a.Inn

Hausanschrift

Kirchstr. 9
83126 Flintsbach a.Inn

Postanschrift

Kirchstr. 9

83126 Flintsbach a.Inn

Telefon

+49 8034 3066-0

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Stand: 22.05.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales