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Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

Für Sie zuständig

Markt Markt Rettenbach - Abgaben und Steuern

Markt Markt Rettenbach

Hausanschrift

Ottobeurer Str. 10
87733 Markt Rettenbach

Postanschrift

Ottobeurer Str. 10

87733 Markt Rettenbach

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Stand: 22.05.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales