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Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird,

Stadt Weißenhorn

Öffnungszeiten

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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
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Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

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